von
08.03.2018 15:00 Uhr
bis
08.03.2018 15:00 Uhr
BiZ in der Agentur für Arbeit Krefeld
47799 Krefeld
Philadelphiastraße 2
Referent: Herr Achim Lenders, SVG Nordrhein eG Düsseldorf.
Qualifizierung zum Kraftfahrer
Innerhalb der Europäischen Union benötigen Kraftfahrer zur Beförderung von Gütern mit Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE neben der Fahrerlaubnis eine Qualifikation und eine regelmäßige Weiterbildung. In Abhängigkeit vom Alter wird bei der Qualifikation zwischen Grundqualifikation und Beschleunigter Grundqualifikation unterschieden. Geregelt ist dies im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV). Eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung zum Berufskraftfahrer beinhaltet die Grundqualifikation. Nachgewiesen wird die Qualifikation durch den Eintrag des Gemeinschaftscodes der EU – Schlüsselzahl 95 – auf dem Führerschein mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren. Zur Verlängerung der Schlüsselzahl 95 ist alle fünf Jahre der Nachweis über eine 35-stündige Weiterbildung der zuständigen Behörde vorzulegen.
Mit der Ausbildung zum Berufskraftfahrer kann nach der Hauptschule gestartet werden. Für die Grundqualifikation beträgt das Mindestalter 18 Jahre und für die Beschleunigte Grundqualifikation 21 Jahre zur Güterbeförderung mit Fahrzeugen der Fahrerlaubnis der Klasse C/CE bzw. mit 18 Jahre zur Güterbeförderung mit Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklasse C1/C1E.
Die Grundqualifikation kann ab dem 18. Lebensjahr zur Beförderung von Gütern mit Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE durch das Ablegen einer Prüfung bei der zuständigen IHK erworben werden. Die Prüfung besteht aus einem 240-minütigen theoretischen und einem 210-minütigen praktischen Teil. Neben einer Fahrprüfung, besteht der praktische Teil auch aus dem Bewältigen kritischer Fahrsituationen und praktischer Aufgaben, wie z.B. Ladung zu sichern.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung ist keine Schulung vorgesehen. Zum Bestehen der Prüfung empfehlen wir die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs bei einer SVG oder bei einem Bildungswerk des Verkehrsgewerbes.
Die Beschleunigte Grundqualifikation kann ab dem 21. Lebensjahr zur Beförderung von Gütern mit Fahrzeugen der Klasse C oder CE bzw. ab dem 18. Lebensjahr mit Fahrzeugen der Klasse C1/C1E erworben werden. Zur Vorbereitung auf die Prüfung ist die Teilnahme an einem 140-stündigen Unterricht - davon 10 Stunden Fahrausbildung unter Aufsicht - bei einer SVG oder einem Bildungswerk des Verkehrsgewerbes. Zur Teilnahme an der Schulung ist der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis nicht erforderlich. Die Beschleunigte Grundqualifikation schließt mit einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK ab. Während der Schulung werden Kenntnisse aus den drei Bereichen
· Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln,
· sozialrechtlicher Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraftverkehr sowie
· Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen, Logistik
vermittelt.
Veranstalter: | Agentur für Arbeit Krefeld |
Anschrift: | Philadelphiastr. 2 - 47799 Krefeld |
Ansprechpartner: |
BiZ Krefeld |